ATS, heimliche Risikoanalyse für Fluggäste in die USA
Es ist wohl kein Geheimnis mehr, aber für deutsche Datenschutzverhältnisse ungewöhnlich, was die US-Amis alles von Ihren Fluggästen speichern.
Nicht nur, daß man sich als Einreisender fragt, was mit den Billionen Gigabytes Speicherplatz passiert, die für digitale Fotos und digitale Fingerabdrücke benötigt werden. Unter dem Motiv der "Terrorabwehr" werden innerhalb der sog. ATS-Analyse (Automated Targeting System) 34 bekannte Daten von Fluggästen gespeichert. Unmittelbar nach dem "Take off "müssen alle Fluggesellschaften den US-Behörden 34 Daten bereits übermitteln. Vor der Landung in den USA hat sich bereits entschieden, ob man unauffällig die Grenzformalitäten verlässt, oder sich einem Verhör unterziehen muss.
Mit der gigantischen Datenflut wird eine persönliche Note errechnet. Anhand dieser Note sollen gezielt Einreisende ermittelt werden, die bisher nicht als Terroristen oder Kriminelle aufgefallen sind.
Neben gültigen Einreisepapieren müssen Fluggäste schon vor Reiseantritt ihre Reisedaten auf einem Formular zusammenstellen. Erforderlich sind die Adresse des ersten Übernachtungsortes in den USA. Im Falle einer Mietwagenrundreise, bei der der erste Übernachtungsort noch nicht genau feststeht, ist die Angabe der Mietwagenstation erforderlich.
Das Formular wird dem Flugreisenden am Flughafen von der Fluggesellschaft ausgehändigt und kann im Internet heruntergeladen werden.
Die Fluggesellschaften leiten die im Formular angegebenen Informationen an die US-Behörden noch vor der Ankunft der Reisenden in den USA weiter.
Das Ergebnis der Einstufung durch das ATS-Passenger System hat für den Betroffenen nachhaltige Konsequenzen. Nur wer dabei grün eingestuft wurde, konnte damit rechnen, ohne weitere Maßnahmen die Grenze zu passieren. Eine gelbe Einstufung zog eine Durchsuchung nach sich und bei einer roten Einstufung wurde die Einreise verweigert.
Die Daten werden 40 Jahre (!) gespeichert.
Welche Daten eine grüne, gelbe oder rote Einstufung provozieren, bleibt Geheimnis der Amerikaner. Die Daten sind für die Betroffenen nicht zugänglich. Im Schnitt werden nach Angaben der Zoll- und Grenzschutzbehörden täglich etwa 45 Ausländern die Eisreise verweigert.
Konkret
ist für
einen
deutschen
Staatsbürger
eine
dreitägige
Inhaftierung
von
Majid
Shehadeh
bekannt,
der
aller
Wahrscheinlichkeit
nach auf
Grundlage
des ATS
als
"Risikopassagier"
eingestuft
wurde
und am
Flughafen
in Las
Vegas
nicht
einreisen
durfte.
Die
EU hat
vergeblich
bessere
Aufklärung
über
die
genauen
Daten
und den
Verwendungszweck
von der
amerikanischen
Regierung
verlangt.
Auch
wurde
sich
gegen
die
40-jährige
Speicherung
ausgesprochen.
Die
Erfassung
von
Kreditkarteninformationen
und
konkreten
Essenswünschen
von
Flugpassagieren
scheint
eher
überflüssig
zu sein
und nur
wenig
zur
Terrorabwehr
beitragen
zu
können.
Ohne
konkreten
Anlass
werden
z.T.
sensible
Daten
erfasst
und
gespeichert.
Die
Fluggesellschaften
sind
verpflichtet,
die
verlangten
Daten
weiterzugeben,
da Ihnen
sonst
ein
Entzug
der
Landerechte
droht.
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