http://www.auslandserfahrungen.de/Newsletter/Newsletter2503.html
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Sehr geehrte(r) Auslandsfreund(in),
Inhaltsübersicht für den Newsletter2503 - Studenten können auf Auslandsbafög hoffen - Erhalt der US-Greencard über Lotterie In unserem letzten Newsletter haben wir unsere Leser zur Teilnahme an einer Umfrage gebeten. Bisher haben 42 Leser an dieser Umfrage teilgenommen und wir möchten den Teilnehmern dafür herzlich danken ! Auch für die z.T. netten begleitenden Kommentare, die uns natürlich erfreuen und motivieren ! Uns ist die Meinung unserer Leser wichtig, denn nur so können wir uns den Interessenschwerpunkten anpassen und unsere Leser besser mit von der Mehrheit gewünschten Informationen versorgen. Die ersten 10 Teilnehmer, die einen Gutschein für amazon.de gewonnen haben, stehen damit fest und werden namentlich hier veröffentlicht. Wir wollen die Umfrage noch eine weitere Woche anbieten und im nächsten Newsletter dann den ausgelosten Gewinner für den 100 Euro Fluggutschein oder 100 Euro in bar bekanntgeben. In die Verlosung kommen alle Teilnehmer, auch die, die unter den ersten 10 waren. Wenn Sie noch nicht an der Umfrage teilgenommen haben, so können Sie dies hier tun. Bitte vergessen Sie nach Abschluß der Umfrage nicht, Ihren vollständigen Namen und Ihre emailadresse anzugeben, anonyme Umfragen (auch mit Kürzeln wie z.B. S.H.) können wir für die Auslosung des Gewinnes nicht berücksichtigen. Bisherige Teilnehmer mit unvollständigen Namen nehmen aber an der Auslosung teil, weil wir vielleicht nicht deutlich genug darauf hingewiesen haben. Die Auslosung erfolgt neutral und unabhängig von Ihrem Meinungsprofil. Eine ...1982@web.de hat einen USB-Stick gewonnen, eine Benachrichtigungsmail ist raus, herzlichen Glückwunsch ! Studenten können auf Auslandsbafög hoffen
Deutsche Behörden haben die Bewilligung von Auslandsbafögs bisher von 2 Kriterien abhängig gemacht: 1. Hauptwohnsitz in Deutschland und 2. mindestens einjährige Ausbildung an einer deutschen "Ausbildungsstätte". Diese Voraussetzungen werden vom höchsten EU-Gericht (EuGH) höchstwahrscheinlich abgelehnt. Geklagt hatten zwei Studentinnen, wobei die erste in Großbritannien ein Studium ohne einer vorherigen Ausbildung in Deutschland begann und die zweite wegen ihres Studiums in Holland kurzfristig ihren Wohnort gewechselt hat. Wir hatten bereits im Newsletter1103 auf die Möglichkeiten des Auslandsbafögs hingewiesen. Damals wurde diese Regelung noch nicht offiziell von der EU kritisiert mit der Empfehlung an die EU-Richter, diese Regelung als unzulässig zu bewerten. Die Regelung des Studiums von mind. 2 Semester im Inland wird aller Voraussicht damit bald hinfällig werden. Außerdem gibt es Überlegungen des Kabinetts, die Bafögsätze zu erhöhen. Dies erfolgte letzmalig 2001, auf der anderen Seite wurden aber die Voraussetzungen für Bafög erhöht, so daß viele damalige Bafögempfänger plötzlich Kürzungen hinnehmen mussten. Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung wirklich ohne Kürzungen auf der anderen Seite erfolgt.
Die neue Regelung soll den transatlantischen Flugverkehr neu regeln. Bisher durften europäische Fluggesellschaften die USA nur von ihren Heimatflughäfen anfliegen, so z.B. die deutsche Lufthansa nur von Frankfurt, die Air France nur von Paris und die KLM nur von Amsterdam. Ausserdem dürfen europäische Fluggesellschaften nicht den Linienflugverkehr innerhalb der USA bedienen, sondern sind auf Allianzen und Carrierdiensten US-amerikanischer Fluggesellschaften angewiesen. Nun sollen alle europäischen Fluggesellschaften unabhängig von ihrem Sitz aus allen europäischen Ländern die USA anfliegen dürfen. Jedoch konnten die Amerikaner weiter am Verbot des Liniendienstes innerhalb der USA für europäische Fluggesellschaften festhalten, hingegen dürfen US-amerikanische Fluggesellschaften alle europäischen Metropolen im Direktflug anbieten, auch den innereuropäischen Flugverkehr bedienen. British Airways hat mit Virgin Atlantic ein wichtiges Monopol für Transatlantikflüge von London/ Heathrow geschaffen, nur 4 Airlines dürfen von London aus die USA anfliegen, über diesen Flughafen werden 40% des Passagieraufkommens für die USA abgewickelt. Das neue Abkommen wird erhebliche Einbußen für BA und Virgin Atlantic und 2 weitere amerikanische Fluggesellschaften (American Airlines und United Airlines) bedeuten. Auf Bitten der Briten wurde daher das Abkommen um 6 Monate verschoben und soll Ende März 2008 in Kraft treten, genügend Zeit für die British Airways eine für sie vorteilhafte Neuregelung der Start- und Landerechte in London/ Heathrow zu finden. Anzeige:
Erhalt der US-Greencard über Lotterie
Die US-Greencard erlaubt Ausländern, sich in den USA aufzuhalten und zu arbeiten.
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