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US-Department reguliert Bedingungen für J-1 Visa neu
Unsere amerikanische Partnerorgansiation informiert uns über Änderungen der Voraussetzungen zum Erhalt eines J-1 Visa, die vom U.S. State Department ab Juli beschlossen wurden.
Es ändert sich im wesentlichen die erforderlichen Praxiserfahrungen für "Nichtstudenten", oder Bewerber ohne abgeschlossene Ausbildung im angestrebten Tätigkeitsbereich; auch wird auf die Einhaltung bestehender Vorschriften hingewiesen, die zukünftig strenger erfüllt sein müssen (dabei geht es immer um eine entweder/oder Voraussetzung):
1. Bewerber müssen über einen Hochschulabschluss im angestrebten Tätigkeitsbereich verfügen und mind. 1 Jahr Praxiserfahrung haben.
2. (oder) 5 Jahre Praxiserfahrung im angestrebten Tätigkeitsbereich
oder:
1. Eingeschriebener Student einer Hochschule des Heimatlandes im 3. Semester
2. Oder Absolvent mit Abschluss, der nicht länger als 12 Monate vor dem Programmbeginn in den USA zurückliegt.
Ein zweiter wichtiger Aspekt besteht für Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist. Wir als Partneragentur sollen künftig für die englischen Sprachkenntnisse unserer Bewerber verantwortlich sein. Zukünftig wird eine Voraussetzung zur Ausstellung des eigentlichen Visa auf der amerikanischen Botschaft auch die ausreichenden Englischkenntnisse sein. Sie werden keinen Test absolvieren müssen, aber Interviews sollen in Englisch geführt werden; bestehen Zweifel beim Konsularbeamten über Ihr ausreichendes Englisch, kann
alleine das ein Grund der Verweigerung des Visa sein.
auslandserfahrungen.de prüft Englischkenntnisse telefonisch; sollten wir skeptisch sein, bitten wir um Teilnahme am TOEFL. Dies ist ein standardisierter und international anerkannter Englischtest, der heute internetbasiert unter Aufsicht in verschiedenen Testzentren von Deutschland absolviert werden kann. grundsätzlich gilt, daß Englischkenntnisse immer über Schulzeugnisse und Zusatzkurse nachgewiesen werden.
Eine wichtige Änderung betrifft ein zusätzliches Formular, das vor der Beantragung des Visavordokument DS-2019 ausgefüllt werden muss; das sog. DS-7002. Dieses Dokument beinhaltet neben persönlichen Angaben einen Trainingsplan. Es beschreibt die Ausbildung die in den USA absolviert werden soll, etwas ausführlicher. Dieses Dokument wird für das Interview benötigt.
Wenn Sie Zweifel an genügenden Voraussetzungen für eine Bewerbung haben, schicken Sie uns Ihren Lebenslauf unter Einbeziehung aller relevanten theoretischen und praktischen Ausbildungen, die Sie bisher für Ihr Wunschpraktikum im Ausland absolviert haben. In Zusammenarbeit mit unserer amerikanischen Partnerorganisation können wir Sie dann individuell für Ihre Bewerbung beraten.
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